Moskitos erhalten

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Rotgrün im Siegesrausch. Endlich darf die Inschrift am Haus zum «Mohr*innenkopf» abgedeckt werden.

Aus der NZZ vom 6.12.2024: «Zürich darf «Mohren»-Inschriften überdecken. Verwaltungsgericht heisst Beschwerde des Stadtrats gut. «Sind sie rassistisch, oder gehören sie zum baukulturellen Erbe der Altstadt? Der Streit um Inschriften auf Gebäuden in Zürich dauert schon eine Weile. Nun hat das Verwaltungsgericht einen vorläufigen Schlussstrich daruntergezogen: Die Stadt Zürich kann die Aufschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» an zwei Liegenschaften im Niederdorf abdecken. Die beiden Gebäude gehören der Stadt und sind im kommunalen Inventar schützenswerter Bauten aufgeführt…».

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